Scheidung – Was passiert mit der gemeinsamen Immobilie?
Viele Ehepaare erfüllen sich den Traum von der gemeinsamen Immobilie. Doch was passiert, wenn durch Scheidung dieser Traum zerbricht? Neben emotionalen Belastungen ist eine Trennung mit wichtigen Fragen verbunden: Verkaufen oder vermieten wir unsere Immobilie? Übernimmt einer von uns Haus oder Wohnung? Hier finden Sie Antworten auf wichtige Fragen zum Thema „Scheidungsimmobilien“.
Wir von Groß & Crott verfügen über langjährige Erfahrung und Expertise im Verkauf und in der Vermietung von Immobilien. Gerne beraten wir Sie vertrauensvoll und unparteiisch zum Thema Scheidungsimmobilien. Gemeinsam mit Ihnen verfolgen wir ein Ziel – im Scheidungsfall die optimale Lösung für Sie und Ihr Wohneigentum zu finden.
Scheidungsimmobilie – welche Möglichkeiten gibt es?
Wird eine Ehe ohne Ehevertrag geschlossen, wird das gemeinsame Eigentum zwischen den Noch-Eheleuten zu gleichen Teilen aufgeteilt. Lassen sich Geldwerte und Mobiliar leicht teilen, kann die gemeinsame Immobilie nicht einfach halbiert werden. Ob es besser ist, das gemeinsame Haus zu verkaufen oder zu vermieten, lässt sich nicht pauschal beantworten. Je nach individueller Situation haben beide Möglichkeiten ihre Vor- und Nachteile.
Scheidungsimmobilie – Verkauf
In den meisten Fällen machen Eheleute bei einer Scheidung einen klaren Schnitt: Sie entscheiden sich, ihre gemeinsame Immobilie zu verkaufen. Um Streitigkeiten zu vermeiden, beauftragen die meisten Eheleute einen Makler mit dem Verkauf von Haus oder Eigentumswohnung im Scheidungsfall. Der Experte führt eine fundierte Wertermittlung für die Scheidungsimmobilie durch, entwickelt zielgruppenorientierte Vermarktungsstrategien und managt den gesamten Verkaufsprozess im Interesse beider Eheleute.
Wichtig: Beim Verkauf einer Scheidungsimmobilie sind alle laufenden Immobilienkredite abzulösen und Vorfälligkeitsentschädigungen an die Bank zu zahlen.

Scheidungsimmobilie – Eigentumsübertragung
Übernimmt ein Ehepartner die gemeinsame Immobilie, muss dieser den anderen Partner auszahlen. Die Höhe der Abfindung bei einer Eigentumsübertragung richtet sich nach dem aktuellen Marktwert der Immobilie und dem beurkundeten Eigentumsanteil. Bestehen für eine Scheidungsimmobilie Kreditbelastungen muss der neue Alleineigentümer der Bank glaubhaft darlegen, dass er kreditwürdig ist.
Scheidungsimmobilie – Vermietung
Mit der Vermietung einer Scheidungsimmobilie sind häufig gute Renditen verbunden, die zum Beispiel zur Altersvorsorge genutzt werden können. Auch wenn Haus oder Wohnung später an gemeinsame Kinder vererbt werden sollen, macht die Vermietung Sinn. Da beide Ex-Partner als Vermieter auftreten, müssen sie gemeinsam den Verwaltungsaufwand übernehmen und Entscheidungen zusammen treffen.

Scheidungsimmobilie – Teilungsversteigerung
Gelangen Ex-Eheleute zu keiner einvernehmlichen Lösung bezüglich der Immobilie, kommt es oft zur Teilungsversteigerung. Diese Sonderform der Zwangsversteigerung kann jeder Ehepartner ohne Zustimmung des Miteigentümers beim Amtsgericht beantragen. Da Immobilien bei der Teilungsversteigerung meist erheblich unter Wert versteigert werden, gilt dieses Modell als letzte Option bei Scheidungsimmobilien.
Ob Verkauf oder Vermietung – wir von Groß & Crott Immobilien sind im Scheidungsfall für Sie da – seriös, kompetent und zuverlässig.
Beratung zu Scheidungsimmobilien
Wir unterstützen Sie bei einem professionellen und zügigen Verkauf Ihrer Scheidungsimmobilie. Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf, um einen individuellen Beratungstermin mit unseren Maklern zu vereinbaren. Sie erreichen uns wahlweise telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular.