Zum Jahreswechsel trat das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft – und damit die ersten Regelungen für Immobilienbesitzer. Was aktuelle und künftige Eigentümer über Pflichten und Fristen bezüglich des GEG wissen und umsetzen müssen, lesen Sie hier.
Die 65 %-EE-Pflicht gilt seit dem Jahreswechsel
Mit dem Gebäudeenergiegesetz treibt die Bundesregierung die Energieeffizienz von Wohnimmobilien voran. So gilt seit dem 01. Januar 2024 die sogenannte 65 %-EE-Pflicht: Neu eingebaute Heizungen müssen mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien betrieben werden, wenn sie in Immobilien in Neubaugebieten verbaut werden, für die ab Januar 2024 ein Bauantrag gestellt wird. Eine Übergangsfrist gibt es für Bestandsimmobilien und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten. In kleineren Kommunen soll die Frist erst 2028 ablaufen, wenn die Wärmeplanung umgesetzt und Immobilien ans Fernwärmenetz angeschlossen werden können.
Übergangsfristen beim Heizungsaustausch
Müssen Sie Ihre defekte Öl- oder Gasheizung austauschen, besteht noch keine Pflicht, Heizungssysteme mit erneuerbaren Energien einzubauen. Hier beginnen die Fristen ab 2029. Dann müssen Heizungen mindestens zu 15 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Der Anteil steigt alle fünf Jahre bis 2045 auf 100 %.Eine Ausnahme gilt für Kommunen, in denen bereits ein Wärmeplan umgesetzt wurde. Hier beginnen die Übergangsfristen unmittelbar.
Sofern bestehende, funktionierende Heizungen nicht älter als 30 Jahre sind, müssen Eigentümer die Anlagen nicht austauschen.
10 Prozent Mietaufschlag bei Heizungsaustausch möglich
Wird die Heizung nach den GEG-Regelungen in Mietimmobilien ausgetauscht und werden hierfür staatliche Fördermittel genutzt, kann der Vermieter nach § 559e Bürgerliches Gesetzbuch eine Modernisierungsumlage von 10 % auf die Miete aufschlagen. Nutzt er keine Förderungen, bleibt die Modernisierungsumlage wie bisher bei maximal 8 %.
Wie sollten Eigentümer & Käufer die energetische Sanierung umsetzen?
Das Wichtigste vorab: Trotz Inkrafttreten des GEG gibt es keine Pflicht zum sofortigen Austausch. Die Übergangsfristen sind sehr lang. Dennoch lohnt sich die Überlegung, künftig auf erneuerbare Energien zu setzen – beispielsweise, um unabhängig von Energieversorgern zu werden. Möchten Sie die Heizungsanlage in Ihrem Eigenheim austauschen oder planen Sie einen Immobilienkauf mit einer anschließenden energetischen Sanierung, erkundigen Sie sich über die Förderprogramme von Bund und Kommunen. So unterstützt die Stadt Herzogenrath den Einbau von Wärmepumpen und Holzpellet-Heizungen. Seit Jahresbeginn ist es ebenfalls möglich, Fördermittel für Photovoltaik-Anlagen bei der KfW Förderbank zu beantragen.
Lohnt sich die energetische Sanierung vor dem Verkauf?
Der Einbau einer neuen Heizungsanlage, insbesondere einer mit erneuerbaren Energieträgern, stellt immer eine Wertsteigerung für die Immobilie dar. Und dennoch sollte eine energetische Sanierung vor dem Verkauf gut geplant werden. So müssen nicht nur Kosten und der mögliche Wertzuwachs kalkuliert werden, sondern beispielsweise auch Lieferfristen für die neue Heizungsanlage. Zudem mangelt es vielerorts an Fachpersonal für den Einbau, sodass dies den Verkaufsprozess verzögern könnte.
Haben Sie Fragen rund um die energetische Sanierung Ihrer Immobilie, kontaktieren Sie uns gerrne.