Sie wollen eine Immobilie kaufen oder verkaufen? Dann kommen Sie am Grundbuch nicht vorbei. In diesem Beitrag erfahren Sie, was das Grundbuch ist, wie es funktioniert und warum es für Immobilientransaktionen unerlässlich ist.

Was ist das Grundbuch?

Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, das wichtige rechtliche Informationen über Grundstücke und Immobilien enthält. Es wird in Deutschland von den Amtsgerichten geführt, in Aachen also vom zuständigen Grundbuchamt beim Amtsgericht. Es dient der Transparenz und Sicherheit im Rechtsverkehr und gibt Auskunft über die Eigentumsverhältnisse und eventuelle Belastungen oder Beschränkungen von Grundstücken und Immobilien.

Die Struktur des Grundbuchs

Ein Grundbuch ist in mehrere Teile gegliedert:

  1. Aufschrift / Deckblatt: Hier finden Sie das Amtsgericht, die Grundbuchnummer und die Angabe des zugehörigen Bezirks.
  2. Bestandsverzeichnis: Im Bestandsverzeichnis sind Lage, Größe und Art der Grundstücke sowie die mit den Grundstücken verbundenen Rechte (z.B. Wegerechte, Nutzungsrechte) detailliert aufgeführt.
  3. Abteilungen:
  • Abteilung I dokumentiert den oder die Eigentümer sowie die Grundlage ihrer Eigentumsrechte (z.B Kaufvertrag, Erbschaft).
  • Abteilung II enthält Lasten und Beschränkungen außer Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden (z.B. Wegerechte, Vorkaufsrechte).
  • Abteilung III listet Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden auf.

Wie bekommt man Einblick ins Grundbuch?

Bevor Sie eine Immobilie kaufen, sollten Sie immer den Grundbuchauszug einsehen. Er zeigt Ihnen, ob es Belastungen gibt, die den Wert der Immobilie mindern oder die Nutzung einschränken könnten.

Nicht jeder hat das Recht, das Grundbuch einzusehen. Grundsätzlich ist ein „berechtigtes Interesse“ erforderlich. Als Kaufinteressent oder Eigentümer haben Sie ein solches berechtigtes Interesse und können Einsicht verlangen, ebenso Notare, Behörden oder Banken im Rahmen ihrer Tätigkeit.

Was muss man beim Grundbuch beachten?

Rechtsgeschäfte mit Immobilien werden erst mit der Eintragung in das Grundbuch wirksam. Das bedeutet, dass der Verkauf einer Immobilie erst dann vollzogen ist, wenn der neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Auch Hypotheken oder Grundschulden müssen im Grundbuch eingetragen werden, um rechtsgültig zu sein.

Ein korrekter Grundbucheintrag ist daher von entscheidender Bedeutung und bedarf einer sorgfältigen Vorbereitung und häufig auch der Unterstützung durch einen Notar.

Haben Sie Fragen?

Sie möchten Ihre Immobilie in Aachen verkaufen oder sind aktuell auf der Suche nach einem neuen Zuhause? Wir begleiten Sie sicher durch alle Phasen Ihres Immobiliengeschäfts. Kontaktieren Sie uns gerne für eine kostenlose Beratung.